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Gewährleistung

Gewährleistung

Beim Kauf von Waren über den Dijuma-Marktplatz stehen Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Ihr Vertragspartner

Dijuma ist ein Online-Marktplatz, auf dem verschiedene selbstständige Verkäufer ihre Produkte anbieten.

Für die gesetzliche Gewährleistung ist grundsätzlich der jeweilige Verkäufer verantwortlich, bei dem Sie die Ware gekauft haben. Den zuständigen Verkäufer finden Sie auf der Produktseite sowie in Ihrer Bestellung und Bestellbestätigung.

Sofern Dijuma beziehungsweise die Betreiberin des Marktplatzes nicht ausdrücklich selbst als Verkäufer einer Ware ausgewiesen ist, ist der jeweilige Händler Ihr Vertragspartner für den Kauf der Ware.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel einer Ware.

Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, stehen Ihnen nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte zu:

- Nacherfüllung, zum Beispiel durch Reparatur oder Ersatzlieferung,
- Minderung des Kaufpreises,
- Rücktritt vom Kaufvertrag,
- gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In der Regel erhält der Verkäufer zunächst die Möglichkeit, den Mangel durch Nacherfüllung zu beseitigen.

Dauer der gesetzlichen Gewährleistung

Bei Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Für bestimmte Waren oder besondere Vertragsarten können abweichende gesetzliche Regelungen gelten.

Was tun bei einem Mangel?

Wenn ein über Dijuma gekauftes Produkt einen Mangel aufweist, wenden Sie sich bitte zunächst an den Verkäufer, bei dem Sie die Ware bestellt haben.

Bitte halten Sie nach Möglichkeit folgende Angaben bereit:

- Bestellnummer,
- Bezeichnung des Produkts,
- Beschreibung des Mangels,
- gegebenenfalls Fotos oder andere geeignete Nachweise.

Der Verkäufer kann anschließend prüfen, welche Form der Nacherfüllung im konkreten Fall vorgesehen ist.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die gesetzliche Gewährleistung darf nicht mit einer freiwilligen Garantie verwechselt werden.

Die Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Vorschriften und richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer.

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, beispielsweise eines Herstellers oder Verkäufers. Inhalt, Dauer und Umfang einer Garantie ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

Eine freiwillige Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Herstellergarantie

Wird für ein Produkt eine Herstellergarantie angeboten, finden Sie die entsprechenden Informationen grundsätzlich beim Produkt, in den Unterlagen des Herstellers oder in den jeweiligen Garantiebedingungen.

Ansprüche aus einer Herstellergarantie richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen unabhängig davon.

Kontakt zum Verkäufer

Informationen zum jeweiligen Verkäufer finden Sie auf der Produktseite sowie im Verkäuferprofil.

Bei Fragen zu einer konkreten Bestellung oder zu einem Mangel wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkäufer.

Bei allgemeinen Fragen zur Nutzung des Dijuma-Marktplatzes steht Ihnen der Dijuma-Support zur Verfügung.