Stand: Oktober 2026
Betreiber des Online-Marktplatzes Dijuma unter www.dijuma.de ist:
ANSA-KAUF UG (haftungsbeschränkt) Remscheider Straße 9 14612 Falkensee Deutschland
Amtsgericht Charlottenburg HRB 227001 B
Geschäftsführer: Anwar Sahi
E-Mail: kundenservice@dijuma.de
nachfolgend „Dijuma“, „Marktplatzbetreiber“ oder „Plattformbetreiber“ genannt.
Die technische Marktplatzplattform, Serveradministration und technische Betreuung können im Auftrag von Dijuma insbesondere durch die Kapadia UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt werden.
Diese Verkäuferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dijuma und gewerblichen Verkäufern, die über den Online-Marktplatz Dijuma Waren oder – soweit von Dijuma zugelassen – Dienstleistungen anbieten.
Die Nutzung als Verkäufer ist ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gestattet.
Eine Registrierung als privater Verkäufer ist nicht vorgesehen.
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Dijuma als Käufer nutzen, nicht jedoch als Verkäufer nach diesen Verkäuferbedingungen.
Diese Verkäuferbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Dijuma und dem Verkäufer.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die vom Verkäufer wirksam einbezogenen eigenen Vertrags-, Liefer-, Widerrufs- und sonstigen Kundenbedingungen.
Dijuma stellt eine technische Online-Marktplatzplattform zur Verfügung, über die selbstständige gewerbliche Verkäufer Waren oder andere zugelassene Angebote einstellen und mit Kunden Verträge abschließen können.
Soweit bei einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, wird nicht Dijuma, sondern der jeweils beim Angebot ausgewiesene Verkäufer Vertragspartner des Kunden.
Der Verkäufer handelt rechtlich und wirtschaftlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Er ist insbesondere selbst verantwortlich für:
Dijuma wird durch die Bereitstellung des Marktplatzes nicht selbst Hersteller, Importeur, Händler oder Verkäufer der von Drittverkäufern angebotenen Produkte, soweit Dijuma nicht bei einem konkreten Angebot ausdrücklich selbst als Verkäufer ausgewiesen ist.
Für die Nutzung von Dijuma als Verkäufer ist ein Verkäuferkonto erforderlich.
Der Verkäufer hat bei der Registrierung sämtliche verlangten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Hierzu können insbesondere gehören:
Dijuma ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Überprüfung der Verkäuferangaben anzufordern.
Hierzu können insbesondere Registerauszüge, Gewerbenachweise, Steuerinformationen, Identitäts- oder Vertretungsnachweise und Zahlungsinformationen gehören.
Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Angaben während der gesamten Vertragsdauer aktuell zu halten.
Änderungen sind unverzüglich im Verkäuferkonto vorzunehmen oder Dijuma mitzuteilen.
Dijuma kann eine Registrierung insbesondere ablehnen oder zurückstellen, wenn:
Ein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer besteht nicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dijuma alle Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die Dijuma zur Erfüllung gesetzlicher Identifizierungs-, Nachverfolgungs-, Melde- oder Prüfpflichten benötigt.
Dies gilt insbesondere, soweit entsprechende Verpflichtungen aus:
bestehen.
Unabhängig davon, ob bestimmte gesetzliche Plattformpflichten aufgrund der Unternehmensgröße von Dijuma unmittelbar Anwendung finden, kann Dijuma entsprechende Informationen vertraglich verlangen, soweit dies für einen sicheren und rechtskonformen Marktplatzbetrieb erforderlich ist.
Jeder Verkäufer ist für die sichere Verwendung seines Verkäuferkontos verantwortlich.
Zugangsdaten dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die vom Verkäufer zur Nutzung des Kontos berechtigt sind.
Der Verkäufer hat Dijuma unverzüglich zu informieren, wenn:
Handlungen, die über ein ordnungsgemäß authentifiziertes Verkäuferkonto durchgeführt werden, können dem Verkäufer zugerechnet werden, soweit nicht nachgewiesen wird, dass ein unberechtigter Zugriff ohne Verantwortlichkeit des Verkäufers erfolgt ist.
Der Verkäufer ist für den vollständigen und rechtmäßigen Inhalt seiner Angebote verantwortlich.
Produktbeschreibungen müssen insbesondere:
sein.
Der Verkäufer hat sämtliche gesetzlich erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Bei Produkten, für die die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit oder andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften gelten, muss der Verkäufer die jeweils erforderlichen Hersteller-, Produktidentifikations-, Verantwortlichen- sowie Warn- und Sicherheitsinformationen bereitstellen.
Ist ein Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen und ist gesetzlich eine verantwortliche Person in der Europäischen Union erforderlich, hat der Verkäufer deren gesetzlich erforderliche Kontaktdaten bereitzustellen.
Es dürfen keine Waren oder Inhalte angeboten werden, deren Angebot, Besitz, Verkauf, Versand oder Bewerbung gegen geltendes Recht verstößt.
Unzulässig sind insbesondere, soweit gesetzlich verboten oder von Dijuma nicht ausdrücklich zugelassen:
Dijuma kann einzelne Produktgruppen zusätzlich beschränken oder von einer vorherigen Freigabe abhängig machen.
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass sämtliche angebotenen Produkte den auf sie anwendbaren Sicherheits-, Konformitäts- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dijuma unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass ein über Dijuma angebotenes oder verkauftes Produkt:
Der Verkäufer unterstützt Dijuma bei notwendigen Produktrückrufen, Kundeninformationen oder Behördenanfragen.
Dijuma kann betroffene Angebote unverzüglich sperren oder entfernen, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Der Verkäufer darf nur Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos und sonstige Inhalte verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
Die Rechte an vom Verkäufer bereitgestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim Verkäufer bzw. jeweiligen Rechteinhaber.
Der Verkäufer räumt Dijuma für die Dauer der Veröffentlichung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist, um:
Das Nutzungsrecht umfasst auch die technische Weitergabe an von Dijuma eingesetzte Dienstleister, soweit dies für Betrieb und Darstellung erforderlich ist.
Eine Übertragung des Eigentums an geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers auf Dijuma erfolgt nicht.
Der Verkäufer legt seine Verkaufspreise selbst fest.
Preisangaben müssen sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Soweit sich Angebote an Verbraucher richten, sind insbesondere die jeweils geltenden Vorschriften über Gesamtpreise, Umsatzsteuer, Grundpreise und zusätzliche Kosten zu beachten.
Der Verkäufer ist allein für die steuerlich richtige Behandlung seiner Verkäufe verantwortlich.
Der Verkäufer ist für die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen gegenüber seinen Kunden verantwortlich, soweit eine Rechnung gesetzlich oder vertraglich geschuldet wird.
Dijuma untersagt Verkäufern grundsätzlich nicht, Waren auch:
anzubieten.
Der Verkäufer kann dort grundsätzlich auch andere Preise oder Geschäftsbedingungen anbieten, soweit keine gesetzlichen oder individuell vereinbarten Einschränkungen entgegenstehen.
Nicht zulässig ist jedoch eine gezielte Umleitung eines bereits über Dijuma angebahnten konkreten Geschäfts ausschließlich mit dem Zweck, eine vereinbarte Dijuma-Provision oder Zahlungsabwicklung zu umgehen.
Diese Einschränkung dient der Finanzierung und Funktionsfähigkeit des Marktplatzes und gilt nur für konkret über Dijuma angebahnte Transaktionen.
Ein über Dijuma geschlossener Kaufvertrag kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Kunden zustande.
Der Verkäufer ist verpflichtet, eingehende Bestellungen entsprechend:
abzuwickeln.
Der Verkäufer darf eine bestätigte Bestellung nicht ohne berechtigten Grund ablehnen oder stornieren.
Bestände und Lieferzeiten sind so zu pflegen, dass Kunden keine Waren bestellen können, deren Lieferung erkennbar nicht möglich ist.
Dijuma verwendet für die Zahlungsabwicklung insbesondere PayPal Complete Payments / eine für Marktplätze vorgesehene Multiparty-Zahlungsintegration.
Der Verkäufer kann verpflichtet sein, ein geeignetes PayPal-Geschäftskonto einzurichten und dieses über das von Dijuma bereitgestellte Onboarding mit dem Marktplatz zu verbinden.
Der Verkäufer schließt hinsichtlich der Zahlungsdienstleistungen ein eigenes Vertragsverhältnis mit PayPal.
Dijuma ist selbst kein Zahlungsdienstleister.
PayPal kann insbesondere:
nach seinen eigenen Vertragsbedingungen durchführen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die PayPal-Anbindung während seiner aktiven Nutzung von Dijuma funktionsfähig zu halten, soweit diese für seine Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
Kann eine Zahlung aufgrund fehlender oder gesperrter Zahlungsanbindung nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden, kann Dijuma die Verkaufsfunktion des betreffenden Verkäufers vorübergehend einschränken.
Für über Dijuma vermittelte Verkäufe fällt grundsätzlich eine Marktplatzprovision an.
Die derzeitige Standardprovision beträgt 10 % des dem Verkäufer zugeordneten provisionspflichtigen Bestellwertes, soweit für einen Verkäufer, Verkäuferplan, eine Produktkategorie oder aufgrund einer individuellen Vereinbarung kein anderer Provisionssatz festgelegt ist.
Der für den jeweiligen Verkäufer tatsächlich geltende Provisionssatz wird insbesondere durch:
bestimmt.
Maßgeblich ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt des jeweiligen Bestelleingangs für den betreffenden Verkauf gültige Provisionssatz.
Zahlungsdienstleister können zusätzlich eigene Transaktions-, Rückbuchungs- oder sonstige Gebühren erheben.
Diese Gebühren sind keine Dijuma-Provision und richten sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Zahlungsdienstleister.
Soweit technisch vorgesehen, kann die Dijuma-Provision unmittelbar im Rahmen der Zahlungsabwicklung vom Verkaufserlös getrennt bzw. der ANSA-KAUF UG zugeordnet werden.
Dijuma hält dabei keine Kundengelder als eigener Zahlungsdienstleister.
Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung von:
seiner Kunden verantwortlich.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern hat der Verkäufer das gesetzliche Widerrufsrecht zu beachten, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Der Verkäufer muss eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen.
Erstattungen sind über die hierfür vorgesehenen Zahlungs- und Marktplatzprozesse abzuwickeln.
Bei vollständigen oder teilweisen Erstattungen kann die Dijuma-Provision entsprechend der im System hinterlegten Abrechnungslogik korrigiert werden.
Nicht erstattete Gebühren eines Zahlungsdienstleisters oder sonstige tatsächlich entstandene externe Kosten bleiben unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der Verkäufer ist für den ordnungsgemäßen Versand seiner Waren verantwortlich.
Er muss insbesondere:
Der Verkäufer kann zur Lieferung erforderliche Kundendaten an von ihm beauftragte:
übermitteln, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kunden dürfen nur an einen Logistikdienstleister weitergegeben werden, soweit dies für die konkrete Lieferung erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
Der jeweilige Verkäufer ist für die gesetzliche Gewährleistung seiner Waren verantwortlich.
Kundenanfragen und Reklamationen sind innerhalb angemessener Frist zu bearbeiten.
Dijuma kann zur Unterstützung der Kommunikation technische Funktionen bereitstellen oder Anfragen zwischen Käufer und Verkäufer weiterleiten.
Die Unterstützung durch Dijuma ändert nichts daran, dass der Verkäufer gegenüber dem Kunden grundsätzlich für die Vertragserfüllung verantwortlich bleibt.
Verkäufer dürfen Kunden nicht dazu veranlassen, irreführende, erfundene oder manipulierte Bewertungen abzugeben.
Insbesondere unzulässig sind:
Verkäufer dürfen sachlich auf Bewertungen antworten.
Dabei dürfen keine vertraulichen personenbezogenen Daten eines Kunden veröffentlicht werden.
Dijuma kann Bewertungen bei konkretem Verdacht auf Rechtsverletzungen oder Manipulation prüfen und erforderlichenfalls entfernen oder kennzeichnen.
Der Verkäufer erhält grundsätzlich nur diejenigen Kundendaten, die er zur Abwicklung seiner eigenen Bestellungen benötigt.
Ein Verkäufer erhält keinen allgemeinen Zugriff auf:
Die über Dijuma bereitgestellten Kundendaten dürfen insbesondere für:
verwendet werden.
Die Bereitstellung von Kundendaten berechtigt den Verkäufer nicht automatisch dazu, diese Daten für:
zu verwenden.
Hierfür ist eine gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich.
Der Verkäufer ist für seine eigene datenschutzrechtliche Verarbeitung der ihm überlassenen Kundendaten grundsätzlich selbst verantwortlich.
Dijuma hat im erforderlichen Umfang Zugriff auf Daten, die für Betrieb und Verwaltung des Marktplatzes erforderlich sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
Der Verkäufer erhält über sein Verkäuferkonto Zugang zu denjenigen Daten, die für seine eigene Marktplatznutzung bereitgestellt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
Ein Verkäufer erhält grundsätzlich keinen Zugang zu nicht öffentlichen Daten anderer Verkäufer.
Soweit erforderlich, kann die Kapadia UG im Rahmen der technischen Auftragsverarbeitung Zugang zu Plattformdaten erhalten.
Mit Beendigung des Verkäuferkontos endet grundsätzlich der direkte technische Zugang zum Verkäuferbereich.
Dijuma kann Daten weiterhin speichern, soweit dies insbesondere erforderlich ist für:
Der Verkäufer kann im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten die Herausgabe der ihm zustehenden eigenen Daten verlangen.
Ein dauerhafter technischer Zugriff auf das frühere Verkäuferkonto besteht nach Beendigung grundsätzlich nicht.
Dijuma kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, bestimmte Verkäufer- und Transaktionsdaten zu erheben, zu überprüfen und an Finanzbehörden zu melden.
Dies kann insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7) gelten.
Der Verkäufer verpflichtet sich, hierfür erforderliche Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Soweit gesetzlich erforderlich, kann Dijuma entsprechende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern oder andere zuständige Behörden übermitteln.
Kommt ein Verkäufer gesetzlich erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, kann Dijuma verpflichtet sein, Maßnahmen wie:
vorzunehmen.
Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Produkten kann von verschiedenen Parametern abhängen.
Zu den wesentlichen Parametern können insbesondere gehören:
Die relative Bedeutung dieser Faktoren kann abhängig davon variieren, welche Seite, Suche, Kategorie oder Sortierfunktion der Nutzer aufruft.
Eine ausdrücklich vom Nutzer gewählte Sortierung hat für die betreffende Ergebnisdarstellung grundsätzlich besondere Bedeutung.
Dijuma garantiert keine bestimmte Position, Reichweite, Anzahl von Aufrufen oder Anzahl von Verkäufen.
Eine entgeltliche Bevorzugung im allgemeinen Ranking wird derzeit nicht automatisch allein aufgrund der Zahlung einer höheren Provision gewährt.
Sollten künftig gesondert bezahlte Ranking- oder Werbeplatzierungen angeboten werden, werden diese transparent ausgestaltet und die hierfür geltenden Bedingungen bekanntgegeben.
Unternehmen, die gesellschaftlich, organisatorisch oder personell mit dem Plattformbetreiber oder dessen technischen Dienstleistern verbunden sind, können ebenfalls als Verkäufer auf Dijuma auftreten.
Solche Verkäuferkonten erhalten aufgrund dieser Verbindung grundsätzlich:
Soweit künftig eine darüber hinausgehende differenzierte Behandlung erfolgt, wird diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen transparent gemacht.
Dijuma betreibt derzeit keinen automatischen externen Vertriebskanal, über den ein Verkäufer ohne gesonderte Vereinbarung unmittelbar Verträge auf fremden Marktplätzen abschließt.
Dijuma darf jedoch öffentlich zugängliche Produktangebote im Rahmen der Eigenwerbung für den Marktplatz präsentieren, beispielsweise:
Hierdurch wird Dijuma nicht selbst Verkäufer der beworbenen Ware.
Werden zukünftig zusätzliche externe Vertriebskanäle oder Partnerprogramme eingeführt, werden Verkäufer entsprechend informiert und diese Bedingungen erforderlichenfalls angepasst.
Dijuma bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit.
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
Dijuma kann notwendige Wartungsarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen durchführen.
Dijuma ist berechtigt, Angebote insbesondere auf:
zu prüfen.
Eine solche Prüfung begründet keine allgemeine Garantie von Dijuma für die Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Richtigkeit eines Verkäuferangebots.
Der Verkäufer bleibt für seine Angebote verantwortlich.
Hinweise auf rechtswidrige Angebote, Produkte oder Inhalte können an:
gerichtet werden.
Die Meldung sollte möglichst enthalten:
Dijuma prüft hinreichend konkrete Hinweise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Dijuma kann einzelne Angebote einschränken, deaktivieren oder entfernen, wenn insbesondere:
Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Verkäufer eine Begründung der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Dijuma kann ein Verkäuferkonto vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn insbesondere:
Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Verkäufer vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme über deren Gründe informiert.
Eine vollständige ordentliche Beendigung des Verkäuferverhältnisses durch Dijuma wird dem Verkäufer unter Angabe der Gründe grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt, soweit die gesetzlichen Vorschriften dies verlangen.
Eine sofortige oder kurzfristigere Beendigung bleibt zulässig, soweit hierfür ein gesetzlich anerkannter Grund besteht, insbesondere:
Der Verkäufer kann das Verkäuferverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.
Die Kündigung kann insbesondere an:
gerichtet werden.
Bereits geschlossene Kaufverträge, offene Bestellungen, Rücksendungen, Gewährleistungsfälle, Rückerstattungen und Abrechnungen bleiben von der Kündigung unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Verkäufer können Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung von Dijuma kostenfrei an:
richten.
Dies gilt insbesondere für Beschwerden über:
Dijuma prüft Beschwerden sachlich und innerhalb eines der Bedeutung und Komplexität angemessenen Zeitraums.
Soweit besondere gesetzliche Anforderungen an ein internes Beschwerdemanagementsystem Anwendung finden, werden diese berücksichtigt.
Dijuma kann diese Verkäuferbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Dies kann insbesondere erforderlich sein aufgrund:
Vorgeschlagene Änderungen werden den betroffenen Verkäufern grundsätzlich auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 Anwendung findet, beträgt die Änderungsfrist grundsätzlich mindestens 15 Tage.
Eine längere Frist wird eingeräumt, wenn der Verkäufer aufgrund der Änderungen erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss.
Die gesetzlichen Ausnahmen von einer vorherigen Änderungsfrist, insbesondere bei zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen oder unmittelbar drohenden Sicherheitsrisiken, bleiben unberührt.
Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht, soweit diese nicht gesetzlich erforderlich oder für den Verkäufer ausschließlich vorteilhaft sind.
Individuell zwischen Dijuma und einem Verkäufer vereinbarte Regelungen haben im jeweiligen Regelungsbereich Vorrang vor diesen allgemeinen Verkäuferbedingungen.
Dies kann insbesondere betreffen:
Dijuma haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Verkäufer ist für Rechtsverletzungen verantwortlich, die aus den von ihm bereitgestellten Angeboten, Produkten, Inhalten oder der von ihm durchgeführten Vertragsabwicklung resultieren, soweit er diese zu vertreten hat.
Wird Dijuma wegen einer vom Verkäufer zu verantwortenden Rechtsverletzung von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Verkäufer Dijuma im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei.
Dies umfasst auch angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Freistellung gilt nicht, soweit Dijuma die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
Dijuma informiert den Verkäufer über entsprechende Ansprüche und gibt ihm im angemessenen Umfang Gelegenheit, an der Verteidigung mitzuwirken.
Das Verkäuferkonto darf ohne vorherige Zustimmung von Dijuma nicht auf einen anderen Unternehmer übertragen werden.
Dies gilt insbesondere bei:
Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolgen bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Soweit der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz der ANSA-KAUF UG.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkäuferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechtserhebliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verkäuferverhältnis können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über dafür vorgesehene Nachrichtenfunktionen des Verkäuferkontos.
Fragen zur Verkäuferregistrierung, Vertragsdurchführung, Abrechnung oder zu diesen Verkäuferbedingungen können gerichtet werden an:
ANSA-KAUF UG (haftungsbeschränkt) Dijuma Verkäuferbetreuung Remscheider Straße 9 14612 Falkensee Deutschland
E-Mail: kundenservice@dijuma.de
Stand: Oktober 2026