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Dijuma Verkäuferbedingungen

Dijuma Verkäuferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für gewerbliche Verkäufer

Stand: Oktober 2026

1. Betreiber des Dijuma-Marktplatzes

Betreiber des Online-Marktplatzes Dijuma unter www.dijuma.de ist:

ANSA-KAUF UG (haftungsbeschränkt) Remscheider Straße 9 14612 Falkensee Deutschland

Amtsgericht Charlottenburg HRB 227001 B

Geschäftsführer: Anwar Sahi

E-Mail: kundenservice@dijuma.de

nachfolgend „Dijuma“, „Marktplatzbetreiber“ oder „Plattformbetreiber“ genannt.

Die technische Marktplatzplattform, Serveradministration und technische Betreuung können im Auftrag von Dijuma insbesondere durch die Kapadia UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt werden.

2. Geltungsbereich

2.1

Diese Verkäuferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dijuma und gewerblichen Verkäufern, die über den Online-Marktplatz Dijuma Waren oder – soweit von Dijuma zugelassen – Dienstleistungen anbieten.

2.2

Die Nutzung als Verkäufer ist ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gestattet.

Eine Registrierung als privater Verkäufer ist nicht vorgesehen.

2.3

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Dijuma als Käufer nutzen, nicht jedoch als Verkäufer nach diesen Verkäuferbedingungen.

2.4

Diese Verkäuferbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Dijuma und dem Verkäufer.

Für das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die vom Verkäufer wirksam einbezogenen eigenen Vertrags-, Liefer-, Widerrufs- und sonstigen Kundenbedingungen.

3. Rolle von Dijuma

3.1

Dijuma stellt eine technische Online-Marktplatzplattform zur Verfügung, über die selbstständige gewerbliche Verkäufer Waren oder andere zugelassene Angebote einstellen und mit Kunden Verträge abschließen können.

3.2

Soweit bei einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, wird nicht Dijuma, sondern der jeweils beim Angebot ausgewiesene Verkäufer Vertragspartner des Kunden.

3.3

Der Verkäufer handelt rechtlich und wirtschaftlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Er ist insbesondere selbst verantwortlich für:

  • sein Warenangebot,
  • Produktbeschreibungen,
  • Preisangaben,
  • steuerliche Angaben,
  • Lieferfähigkeit,
  • Versand,
  • Vertragserfüllung,
  • Rechnungsstellung,
  • Widerrufe,
  • Rücksendungen,
  • Reklamationen,
  • Gewährleistung,
  • Produkthaftung,
  • Produktkonformität und
  • sämtliche ihn als Verkäufer treffenden gesetzlichen Informationspflichten.

3.4

Dijuma wird durch die Bereitstellung des Marktplatzes nicht selbst Hersteller, Importeur, Händler oder Verkäufer der von Drittverkäufern angebotenen Produkte, soweit Dijuma nicht bei einem konkreten Angebot ausdrücklich selbst als Verkäufer ausgewiesen ist.

4. Registrierung und Zulassung als Verkäufer

4.1

Für die Nutzung von Dijuma als Verkäufer ist ein Verkäuferkonto erforderlich.

4.2

Der Verkäufer hat bei der Registrierung sämtliche verlangten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • vollständiger Firmenname,
  • Rechtsform,
  • Geschäftsanschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • Handels- oder Unternehmensregister und Registernummer,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Steuerdaten,
  • Gewerbenachweise,
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten,
  • Bank- bzw. Zahlungsdaten,
  • PayPal-Händlerdaten,
  • weitere gesetzlich oder technisch erforderliche Nachweise.

4.3

Dijuma ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Überprüfung der Verkäuferangaben anzufordern.

Hierzu können insbesondere Registerauszüge, Gewerbenachweise, Steuerinformationen, Identitäts- oder Vertretungsnachweise und Zahlungsinformationen gehören.

4.4

Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Angaben während der gesamten Vertragsdauer aktuell zu halten.

Änderungen sind unverzüglich im Verkäuferkonto vorzunehmen oder Dijuma mitzuteilen.

4.5

Dijuma kann eine Registrierung insbesondere ablehnen oder zurückstellen, wenn:

  • notwendige Angaben fehlen,
  • Angaben offensichtlich unrichtig oder widersprüchlich sind,
  • erforderliche Nachweise nicht vorgelegt werden,
  • Zweifel an der Identität oder Unternehmereigenschaft bestehen,
  • rechtliche oder sicherheitsbezogene Bedenken bestehen,
  • das vorgesehene Sortiment nicht mit dem Marktplatzkonzept vereinbar ist oder
  • ein früheres Verkäuferkonto aus berechtigtem Grund gesperrt oder beendet wurde.

Ein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer besteht nicht.

5. Gesetzliche Händleridentifikation

Der Verkäufer verpflichtet sich, Dijuma alle Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die Dijuma zur Erfüllung gesetzlicher Identifizierungs-, Nachverfolgungs-, Melde- oder Prüfpflichten benötigt.

Dies gilt insbesondere, soweit entsprechende Verpflichtungen aus:

  • dem Digital Services Act,
  • steuerrechtlichen Vorschriften,
  • dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz,
  • Zahlungsdienstvorschriften,
  • Produktsicherheitsvorschriften oder
  • sonstigem anwendbaren Recht

bestehen.

Unabhängig davon, ob bestimmte gesetzliche Plattformpflichten aufgrund der Unternehmensgröße von Dijuma unmittelbar Anwendung finden, kann Dijuma entsprechende Informationen vertraglich verlangen, soweit dies für einen sicheren und rechtskonformen Marktplatzbetrieb erforderlich ist.

6. Verkäuferkonto und Zugangsdaten

6.1

Jeder Verkäufer ist für die sichere Verwendung seines Verkäuferkontos verantwortlich.

6.2

Zugangsdaten dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die vom Verkäufer zur Nutzung des Kontos berechtigt sind.

6.3

Der Verkäufer hat Dijuma unverzüglich zu informieren, wenn:

  • Zugangsdaten verloren gegangen sind,
  • ein unberechtigter Zugriff vermutet wird,
  • ein Benutzer nicht mehr zugriffsberechtigt ist oder
  • sonstige Sicherheitsprobleme auftreten.

6.4

Handlungen, die über ein ordnungsgemäß authentifiziertes Verkäuferkonto durchgeführt werden, können dem Verkäufer zugerechnet werden, soweit nicht nachgewiesen wird, dass ein unberechtigter Zugriff ohne Verantwortlichkeit des Verkäufers erfolgt ist.

7. Anforderungen an Produktangebote

7.1

Der Verkäufer ist für den vollständigen und rechtmäßigen Inhalt seiner Angebote verantwortlich.

7.2

Produktbeschreibungen müssen insbesondere:

  • wahr,
  • verständlich,
  • eindeutig,
  • vollständig und
  • nicht irreführend

sein.

7.3

Der Verkäufer hat sämtliche gesetzlich erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Produktbezeichnung,
  • Hersteller,
  • Marke,
  • Modell oder Typ,
  • Produktabbildung,
  • technische Eigenschaften,
  • Material- und Größenangaben,
  • Zustand,
  • Lieferumfang,
  • Preis,
  • Grundpreis, soweit erforderlich,
  • Umsatzsteuerhinweise,
  • Versandkosten,
  • Lieferzeit,
  • Warn- und Sicherheitshinweise,
  • Energiekennzeichnung,
  • CE- oder sonstige vorgeschriebene Kennzeichnungen sowie
  • produktrechtlich erforderliche Angaben.

7.4

Bei Produkten, für die die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit oder andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften gelten, muss der Verkäufer die jeweils erforderlichen Hersteller-, Produktidentifikations-, Verantwortlichen- sowie Warn- und Sicherheitsinformationen bereitstellen.

7.5

Ist ein Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen und ist gesetzlich eine verantwortliche Person in der Europäischen Union erforderlich, hat der Verkäufer deren gesetzlich erforderliche Kontaktdaten bereitzustellen.

8. Verbotene und unzulässige Angebote

8.1

Es dürfen keine Waren oder Inhalte angeboten werden, deren Angebot, Besitz, Verkauf, Versand oder Bewerbung gegen geltendes Recht verstößt.

8.2

Unzulässig sind insbesondere, soweit gesetzlich verboten oder von Dijuma nicht ausdrücklich zugelassen:

  • gefälschte oder nachgeahmte Produkte,
  • gestohlene Waren,
  • Produkte mit verletzten Marken-, Urheber- oder Designrechten,
  • unsichere oder zurückgerufene Produkte,
  • Produkte ohne erforderliche Zulassung oder Kennzeichnung,
  • rechtswidrige Waffen oder verbotene Gegenstände,
  • illegale Drogen oder sonstige verbotene Stoffe,
  • rechtswidrige Arzneimittel,
  • jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte,
  • Produkte mit irreführenden Gesundheits- oder Wirkungsversprechen sowie
  • sonstige Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Beschränkungen widerspricht.

8.3

Dijuma kann einzelne Produktgruppen zusätzlich beschränken oder von einer vorherigen Freigabe abhängig machen.

9. Produktsicherheit und Marktüberwachung

9.1

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass sämtliche angebotenen Produkte den auf sie anwendbaren Sicherheits-, Konformitäts- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.

9.2

Der Verkäufer verpflichtet sich, Dijuma unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass ein über Dijuma angebotenes oder verkauftes Produkt:

  • unsicher ist,
  • zurückgerufen wurde,
  • gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht oder
  • Gegenstand einer behördlichen Maßnahme ist.

9.3

Der Verkäufer unterstützt Dijuma bei notwendigen Produktrückrufen, Kundeninformationen oder Behördenanfragen.

9.4

Dijuma kann betroffene Angebote unverzüglich sperren oder entfernen, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Inhalte

10.1

Der Verkäufer darf nur Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos und sonstige Inhalte verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist.

10.2

Die Rechte an vom Verkäufer bereitgestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim Verkäufer bzw. jeweiligen Rechteinhaber.

10.3

Der Verkäufer räumt Dijuma für die Dauer der Veröffentlichung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist, um:

  • Angebote auf Dijuma darzustellen,
  • Produktinformationen technisch zu verarbeiten,
  • Vorschaubilder zu erzeugen,
  • Produkte in Such- und Kategoriefunktionen anzuzeigen,
  • Angebote innerhalb von Dijuma zu bewerben sowie
  • öffentlich verfügbare Angebote im Rahmen der Eigenwerbung für Dijuma zu präsentieren.

10.4

Das Nutzungsrecht umfasst auch die technische Weitergabe an von Dijuma eingesetzte Dienstleister, soweit dies für Betrieb und Darstellung erforderlich ist.

10.5

Eine Übertragung des Eigentums an geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers auf Dijuma erfolgt nicht.

11. Preise, Umsatzsteuer und Rechnungen

11.1

Der Verkäufer legt seine Verkaufspreise selbst fest.

11.2

Preisangaben müssen sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

11.3

Soweit sich Angebote an Verbraucher richten, sind insbesondere die jeweils geltenden Vorschriften über Gesamtpreise, Umsatzsteuer, Grundpreise und zusätzliche Kosten zu beachten.

11.4

Der Verkäufer ist allein für die steuerlich richtige Behandlung seiner Verkäufe verantwortlich.

11.5

Der Verkäufer ist für die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen gegenüber seinen Kunden verantwortlich, soweit eine Rechnung gesetzlich oder vertraglich geschuldet wird.

12. Verkauf über andere Vertriebskanäle

12.1

Dijuma untersagt Verkäufern grundsätzlich nicht, Waren auch:

  • über einen eigenen Online-Shop,
  • über andere Marktplätze,
  • stationär oder
  • über sonstige Vertriebskanäle

anzubieten.

12.2

Der Verkäufer kann dort grundsätzlich auch andere Preise oder Geschäftsbedingungen anbieten, soweit keine gesetzlichen oder individuell vereinbarten Einschränkungen entgegenstehen.

12.3

Nicht zulässig ist jedoch eine gezielte Umleitung eines bereits über Dijuma angebahnten konkreten Geschäfts ausschließlich mit dem Zweck, eine vereinbarte Dijuma-Provision oder Zahlungsabwicklung zu umgehen.

Diese Einschränkung dient der Finanzierung und Funktionsfähigkeit des Marktplatzes und gilt nur für konkret über Dijuma angebahnte Transaktionen.

13. Bestellungen und Kaufvertrag

13.1

Ein über Dijuma geschlossener Kaufvertrag kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Kunden zustande.

13.2

Der Verkäufer ist verpflichtet, eingehende Bestellungen entsprechend:

  • dem Angebot,
  • der bestätigten Bestellung,
  • den angegebenen Preisen,
  • den Lieferbedingungen und
  • den gesetzlichen Vorschriften

abzuwickeln.

13.3

Der Verkäufer darf eine bestätigte Bestellung nicht ohne berechtigten Grund ablehnen oder stornieren.

13.4

Bestände und Lieferzeiten sind so zu pflegen, dass Kunden keine Waren bestellen können, deren Lieferung erkennbar nicht möglich ist.

14. Zahlungsabwicklung über PayPal

14.1

Dijuma verwendet für die Zahlungsabwicklung insbesondere PayPal Complete Payments / eine für Marktplätze vorgesehene Multiparty-Zahlungsintegration.

14.2

Der Verkäufer kann verpflichtet sein, ein geeignetes PayPal-Geschäftskonto einzurichten und dieses über das von Dijuma bereitgestellte Onboarding mit dem Marktplatz zu verbinden.

14.3

Der Verkäufer schließt hinsichtlich der Zahlungsdienstleistungen ein eigenes Vertragsverhältnis mit PayPal.

Dijuma ist selbst kein Zahlungsdienstleister.

14.4

PayPal kann insbesondere:

  • Identitätsprüfungen,
  • Risikoprüfungen,
  • Betrugsprüfungen,
  • geldwäscherechtliche Prüfungen,
  • Zahlungsabwicklungen,
  • Auszahlungen,
  • Rückerstattungen,
  • Rückbuchungen und
  • Konfliktverfahren

nach seinen eigenen Vertragsbedingungen durchführen.

14.5

Der Verkäufer ist verpflichtet, die PayPal-Anbindung während seiner aktiven Nutzung von Dijuma funktionsfähig zu halten, soweit diese für seine Zahlungsabwicklung erforderlich ist.

14.6

Kann eine Zahlung aufgrund fehlender oder gesperrter Zahlungsanbindung nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden, kann Dijuma die Verkaufsfunktion des betreffenden Verkäufers vorübergehend einschränken.

15. Provisionen und Gebühren

15.1 Standardprovision

Für über Dijuma vermittelte Verkäufe fällt grundsätzlich eine Marktplatzprovision an.

Die derzeitige Standardprovision beträgt 10 % des dem Verkäufer zugeordneten provisionspflichtigen Bestellwertes, soweit für einen Verkäufer, Verkäuferplan, eine Produktkategorie oder aufgrund einer individuellen Vereinbarung kein anderer Provisionssatz festgelegt ist.

15.2

Der für den jeweiligen Verkäufer tatsächlich geltende Provisionssatz wird insbesondere durch:

  • Verkäuferkonto,
  • Verkäuferplan,
  • Kategorieeinstellungen,
  • individuelle Vereinbarung oder
  • sonstige vor Abschluss einer provisionspflichtigen Transaktion bekanntgegebene Konditionen

bestimmt.

15.3

Maßgeblich ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt des jeweiligen Bestelleingangs für den betreffenden Verkauf gültige Provisionssatz.

15.4

Zahlungsdienstleister können zusätzlich eigene Transaktions-, Rückbuchungs- oder sonstige Gebühren erheben.

Diese Gebühren sind keine Dijuma-Provision und richten sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Zahlungsdienstleister.

15.5

Soweit technisch vorgesehen, kann die Dijuma-Provision unmittelbar im Rahmen der Zahlungsabwicklung vom Verkaufserlös getrennt bzw. der ANSA-KAUF UG zugeordnet werden.

15.6

Dijuma hält dabei keine Kundengelder als eigener Zahlungsdienstleister.

16. Stornierungen, Widerrufe und Rückerstattungen

16.1

Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung von:

  • Widerrufen,
  • Stornierungen,
  • Rückgaben,
  • Reklamationen,
  • Minderungen,
  • Erstattungen und
  • Gewährleistungsansprüchen

seiner Kunden verantwortlich.

16.2

Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern hat der Verkäufer das gesetzliche Widerrufsrecht zu beachten, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

16.3

Der Verkäufer muss eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen.

16.4

Erstattungen sind über die hierfür vorgesehenen Zahlungs- und Marktplatzprozesse abzuwickeln.

16.5

Bei vollständigen oder teilweisen Erstattungen kann die Dijuma-Provision entsprechend der im System hinterlegten Abrechnungslogik korrigiert werden.

Nicht erstattete Gebühren eines Zahlungsdienstleisters oder sonstige tatsächlich entstandene externe Kosten bleiben unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

17. Versand und Lieferung

17.1

Der Verkäufer ist für den ordnungsgemäßen Versand seiner Waren verantwortlich.

17.2

Er muss insbesondere:

  • realistische Lieferzeiten angeben,
  • geeignete Verpackungen verwenden,
  • gesetzliche Verpackungspflichten beachten,
  • erforderliche Versandinformationen bereitstellen und
  • Sendungen ordnungsgemäß an die vom Kunden angegebene Adresse versenden.

17.3

Der Verkäufer kann zur Lieferung erforderliche Kundendaten an von ihm beauftragte:

  • Paketdienste,
  • Speditionen,
  • Fulfillment-Anbieter oder
  • sonstige Logistikdienstleister

übermitteln, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

17.4

Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kunden dürfen nur an einen Logistikdienstleister weitergegeben werden, soweit dies für die konkrete Lieferung erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig ist.

18. Gewährleistung, Reklamationen und Kundenservice

18.1

Der jeweilige Verkäufer ist für die gesetzliche Gewährleistung seiner Waren verantwortlich.

18.2

Kundenanfragen und Reklamationen sind innerhalb angemessener Frist zu bearbeiten.

18.3

Dijuma kann zur Unterstützung der Kommunikation technische Funktionen bereitstellen oder Anfragen zwischen Käufer und Verkäufer weiterleiten.

18.4

Die Unterstützung durch Dijuma ändert nichts daran, dass der Verkäufer gegenüber dem Kunden grundsätzlich für die Vertragserfüllung verantwortlich bleibt.

19. Bewertungen

19.1

Verkäufer dürfen Kunden nicht dazu veranlassen, irreführende, erfundene oder manipulierte Bewertungen abzugeben.

19.2

Insbesondere unzulässig sind:

  • gekaufte Fake-Bewertungen,
  • Bewertungen durch nicht existierende Kunden,
  • manipulierte Bewertungen,
  • Druck auf Kunden zur Entfernung berechtigter negativer Bewertungen,
  • Vergünstigungen allein für ausschließlich positive Bewertungen, soweit dadurch eine Irreführung entsteht.

19.3

Verkäufer dürfen sachlich auf Bewertungen antworten.

Dabei dürfen keine vertraulichen personenbezogenen Daten eines Kunden veröffentlicht werden.

19.4

Dijuma kann Bewertungen bei konkretem Verdacht auf Rechtsverletzungen oder Manipulation prüfen und erforderlichenfalls entfernen oder kennzeichnen.

20. Datenschutz und Kundendaten

20.1

Der Verkäufer erhält grundsätzlich nur diejenigen Kundendaten, die er zur Abwicklung seiner eigenen Bestellungen benötigt.

20.2

Ein Verkäufer erhält keinen allgemeinen Zugriff auf:

  • Kundendaten anderer Verkäufer,
  • Bestellungen anderer Verkäufer,
  • Zahlungsinformationen anderer Verkäufer oder
  • nicht für ihn bestimmte Marktplatzdaten.

20.3

Die über Dijuma bereitgestellten Kundendaten dürfen insbesondere für:

  • Vertragsabwicklung,
  • Versand,
  • Rechnungsstellung,
  • Kundenkommunikation zur Bestellung,
  • Widerruf,
  • Rückgabe,
  • Reklamation,
  • Gewährleistung und
  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten

verwendet werden.

20.4

Die Bereitstellung von Kundendaten berechtigt den Verkäufer nicht automatisch dazu, diese Daten für:

  • eigene Newsletter,
  • Telefonwerbung,
  • externe Werbekampagnen,
  • Adresshandel oder
  • sonstige vom Vertragsverhältnis unabhängige Werbung

zu verwenden.

Hierfür ist eine gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich.

20.5

Der Verkäufer ist für seine eigene datenschutzrechtliche Verarbeitung der ihm überlassenen Kundendaten grundsätzlich selbst verantwortlich.

21. Datenzugang auf der Plattform

21.1 Zugang von Dijuma

Dijuma hat im erforderlichen Umfang Zugriff auf Daten, die für Betrieb und Verwaltung des Marktplatzes erforderlich sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Verkäuferstammdaten,
  • Produktdaten,
  • Bestellungen,
  • Provisionsdaten,
  • Zahlungsstatusinformationen,
  • Kommunikationsdaten,
  • Rückerstattungen,
  • technische Protokolle und
  • Sicherheitsinformationen.

21.2 Zugang des Verkäufers

Der Verkäufer erhält über sein Verkäuferkonto Zugang zu denjenigen Daten, die für seine eigene Marktplatznutzung bereitgestellt werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • eigene Produktdaten,
  • eigene Bestellungen,
  • die dafür erforderlichen Kundendaten,
  • Zahlungsstatus,
  • Verkaufsstatistiken,
  • Abrechnungen und
  • Kontoeinstellungen.

21.3 Daten anderer Verkäufer

Ein Verkäufer erhält grundsätzlich keinen Zugang zu nicht öffentlichen Daten anderer Verkäufer.

21.4 Technischer Dienstleister

Soweit erforderlich, kann die Kapadia UG im Rahmen der technischen Auftragsverarbeitung Zugang zu Plattformdaten erhalten.

21.5 Nach Vertragsende

Mit Beendigung des Verkäuferkontos endet grundsätzlich der direkte technische Zugang zum Verkäuferbereich.

Dijuma kann Daten weiterhin speichern, soweit dies insbesondere erforderlich ist für:

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten,
  • steuerliche Pflichten,
  • offene Bestellungen,
  • Auszahlungen,
  • Rückerstattungen,
  • Rückbuchungen,
  • Rechtsansprüche oder
  • sonstige gesetzlich zulässige Zwecke.

Der Verkäufer kann im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten die Herausgabe der ihm zustehenden eigenen Daten verlangen.

Ein dauerhafter technischer Zugriff auf das frühere Verkäuferkonto besteht nach Beendigung grundsätzlich nicht.

22. Steuerliche Plattform-Meldepflichten

22.1

Dijuma kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, bestimmte Verkäufer- und Transaktionsdaten zu erheben, zu überprüfen und an Finanzbehörden zu melden.

Dies kann insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7) gelten.

22.2

Der Verkäufer verpflichtet sich, hierfür erforderliche Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Firmenname,
  • Name,
  • Anschrift,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • Handelsregisternummer,
  • Zahlungsdaten,
  • erhaltene Vergütungen,
  • Provisionen und Gebühren sowie
  • Anzahl relevanter Transaktionen.

22.3

Soweit gesetzlich erforderlich, kann Dijuma entsprechende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern oder andere zuständige Behörden übermitteln.

22.4

Kommt ein Verkäufer gesetzlich erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, kann Dijuma verpflichtet sein, Maßnahmen wie:

  • Einschränkung,
  • Sperrung,
  • Löschung der Registrierung oder
  • Zurückhaltung von Zahlungen, soweit rechtlich und technisch möglich,

vorzunehmen.

23. Ranking und Darstellung von Angeboten

23.1

Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Produkten kann von verschiedenen Parametern abhängen.

23.2

Zu den wesentlichen Parametern können insbesondere gehören:

  1. vom Nutzer gewählte Sortierung, beispielsweise Preis oder andere angebotene Sortieroptionen;
  2. Übereinstimmung mit Suchbegriff oder Kategorie;
  3. Aktiv- und Verfügbarkeitsstatus eines Angebots;
  4. Vollständigkeit und technische Einordnung des Angebots;
  5. Zuordnung zu Kategorien oder Aktionen;
  6. redaktionelle oder manuelle Platzierung in Aktions-, Empfehlungs- oder Bannerbereichen.

23.3

Die relative Bedeutung dieser Faktoren kann abhängig davon variieren, welche Seite, Suche, Kategorie oder Sortierfunktion der Nutzer aufruft.

Eine ausdrücklich vom Nutzer gewählte Sortierung hat für die betreffende Ergebnisdarstellung grundsätzlich besondere Bedeutung.

23.4

Dijuma garantiert keine bestimmte Position, Reichweite, Anzahl von Aufrufen oder Anzahl von Verkäufen.

23.5

Eine entgeltliche Bevorzugung im allgemeinen Ranking wird derzeit nicht automatisch allein aufgrund der Zahlung einer höheren Provision gewährt.

Sollten künftig gesondert bezahlte Ranking- oder Werbeplatzierungen angeboten werden, werden diese transparent ausgestaltet und die hierfür geltenden Bedingungen bekanntgegeben.

24. Verbundene oder nahestehende Verkäufer

Unternehmen, die gesellschaftlich, organisatorisch oder personell mit dem Plattformbetreiber oder dessen technischen Dienstleistern verbunden sind, können ebenfalls als Verkäufer auf Dijuma auftreten.

Solche Verkäuferkonten erhalten aufgrund dieser Verbindung grundsätzlich:

  • keinen Zugriff auf Kundendaten anderer Verkäufer,
  • keinen Zugriff auf vertrauliche Geschäftsdaten anderer Verkäufer und
  • keine automatische Bevorzugung im allgemeinen Ranking.

Soweit künftig eine darüber hinausgehende differenzierte Behandlung erfolgt, wird diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen transparent gemacht.

25. Zusätzliche Vertriebskanäle und Werbung

25.1

Dijuma betreibt derzeit keinen automatischen externen Vertriebskanal, über den ein Verkäufer ohne gesonderte Vereinbarung unmittelbar Verträge auf fremden Marktplätzen abschließt.

25.2

Dijuma darf jedoch öffentlich zugängliche Produktangebote im Rahmen der Eigenwerbung für den Marktplatz präsentieren, beispielsweise:

  • auf Dijuma selbst,
  • in Newslettern,
  • in sozialen Medien,
  • in Online-Werbung oder
  • in sonstigen Marketingmaßnahmen.

25.3

Hierdurch wird Dijuma nicht selbst Verkäufer der beworbenen Ware.

25.4

Werden zukünftig zusätzliche externe Vertriebskanäle oder Partnerprogramme eingeführt, werden Verkäufer entsprechend informiert und diese Bedingungen erforderlichenfalls angepasst.

26. Technische Verfügbarkeit

26.1

Dijuma bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit.

Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

26.2

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartung,
  • Updates,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • technische Störungen,
  • Ausfälle von Internet- oder Hostinganbietern,
  • Störungen bei Zahlungsdienstleistern oder
  • Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Dijuma.

26.3

Dijuma kann notwendige Wartungsarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen durchführen.

27. Kontrolle von Angeboten

27.1

Dijuma ist berechtigt, Angebote insbesondere auf:

  • offensichtliche Rechtsverstöße,
  • fehlende Pflichtinformationen,
  • verbotene Produkte,
  • Sicherheitsrisiken,
  • irreführende Angaben,
  • Verletzungen dieser Verkäuferbedingungen oder
  • Hinweise Dritter

zu prüfen.

27.2

Eine solche Prüfung begründet keine allgemeine Garantie von Dijuma für die Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Richtigkeit eines Verkäuferangebots.

27.3

Der Verkäufer bleibt für seine Angebote verantwortlich.

28. Meldung rechtswidriger Inhalte und Produkte

Hinweise auf rechtswidrige Angebote, Produkte oder Inhalte können an:

kundenservice@dijuma.de

gerichtet werden.

Die Meldung sollte möglichst enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Angebots,
  • URL oder Produktnummer,
  • Beschreibung des beanstandeten Inhalts,
  • Grund der Beanstandung und
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise.

Dijuma prüft hinreichend konkrete Hinweise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

29. Einschränkung, Sperrung und Entfernung einzelner Angebote

Dijuma kann einzelne Angebote einschränken, deaktivieren oder entfernen, wenn insbesondere:

  • gesetzliche Anforderungen verletzt werden,
  • Produkte unsicher oder rechtswidrig erscheinen,
  • erforderliche Produktinformationen fehlen,
  • Rechte Dritter verletzt werden,
  • begründete Betrugs- oder Missbrauchsverdachtsmomente bestehen,
  • der Verkäufer gegen diese Bedingungen verstößt,
  • erforderliche Zahlungsfunktionen fehlen oder
  • eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Verkäufer eine Begründung der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

30. Vorübergehende Sperrung eines Verkäuferkontos

Dijuma kann ein Verkäuferkonto vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn insbesondere:

  • erforderliche Händlerdaten fehlen,
  • Verkäuferdaten nicht mehr aktuell sind,
  • eine Identitätsprüfung nicht abgeschlossen werden kann,
  • erhebliche oder wiederholte Vertragsverstöße bestehen,
  • offene Sicherheitsprobleme vorliegen,
  • ein begründeter Betrugsverdacht besteht,
  • gesetzlich erforderliche steuerliche Informationen nicht bereitgestellt werden,
  • die erforderliche Zahlungsanbindung nicht funktioniert,
  • ein erhebliches Risiko für Kunden oder den Marktplatz besteht oder
  • eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung dies verlangt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Verkäufer vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme über deren Gründe informiert.

31. Beendigung durch Dijuma

31.1

Eine vollständige ordentliche Beendigung des Verkäuferverhältnisses durch Dijuma wird dem Verkäufer unter Angabe der Gründe grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt, soweit die gesetzlichen Vorschriften dies verlangen.

31.2

Eine sofortige oder kurzfristigere Beendigung bleibt zulässig, soweit hierfür ein gesetzlich anerkannter Grund besteht, insbesondere:

  • gesetzliche oder behördliche Verpflichtung,
  • schwerwiegender Vertragsverstoß,
  • wiederholte Verstöße gegen diese Verkäuferbedingungen,
  • Betrug,
  • Verkauf rechtswidriger oder gefährlicher Produkte,
  • erhebliche Verletzung von Rechten Dritter,
  • Manipulation des Marktplatzes,
  • schwerwiegende Datenschutz- oder Sicherheitsverstöße oder
  • sonstiger wichtiger Grund, der eine Fortsetzung unzumutbar macht.

32. Kündigung durch den Verkäufer

32.1

Der Verkäufer kann das Verkäuferverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

Die Kündigung kann insbesondere an:

kundenservice@dijuma.de

gerichtet werden.

32.2

Bereits geschlossene Kaufverträge, offene Bestellungen, Rücksendungen, Gewährleistungsfälle, Rückerstattungen und Abrechnungen bleiben von der Kündigung unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln.

32.3

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

33. Beschwerdemöglichkeit für Verkäufer

Verkäufer können Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung von Dijuma kostenfrei an:

kundenservice@dijuma.de

richten.

Dies gilt insbesondere für Beschwerden über:

  • technische Probleme,
  • Kontosperrungen,
  • Produktentfernungen,
  • Abrechnungen,
  • Provisionen,
  • Marktplatzfunktionen oder
  • Maßnahmen von Dijuma.

Dijuma prüft Beschwerden sachlich und innerhalb eines der Bedeutung und Komplexität angemessenen Zeitraums.

Soweit besondere gesetzliche Anforderungen an ein internes Beschwerdemanagementsystem Anwendung finden, werden diese berücksichtigt.

34. Änderungen der Verkäuferbedingungen

34.1

Dijuma kann diese Verkäuferbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Dies kann insbesondere erforderlich sein aufgrund:

  • gesetzlicher Änderungen,
  • behördlicher Anforderungen,
  • neuer Marktplatzfunktionen,
  • Änderungen der Zahlungsabwicklung,
  • neuer Sicherheitsanforderungen,
  • technischer Änderungen,
  • Änderungen der Gebührenstruktur oder
  • Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.

34.2

Vorgeschlagene Änderungen werden den betroffenen Verkäufern grundsätzlich auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.

34.3

Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 Anwendung findet, beträgt die Änderungsfrist grundsätzlich mindestens 15 Tage.

Eine längere Frist wird eingeräumt, wenn der Verkäufer aufgrund der Änderungen erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss.

34.4

Die gesetzlichen Ausnahmen von einer vorherigen Änderungsfrist, insbesondere bei zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen oder unmittelbar drohenden Sicherheitsrisiken, bleiben unberührt.

34.5

Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht, soweit diese nicht gesetzlich erforderlich oder für den Verkäufer ausschließlich vorteilhaft sind.

35. Verkäuferbedingungen und individuelle Vereinbarungen

Individuell zwischen Dijuma und einem Verkäufer vereinbarte Regelungen haben im jeweiligen Regelungsbereich Vorrang vor diesen allgemeinen Verkäuferbedingungen.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • Provisionen,
  • besondere Kategorien,
  • Verkaufsbeschränkungen,
  • zusätzliche Leistungen,
  • individuelle Marketingvereinbarungen oder
  • besondere technische Integrationen.

36. Haftung von Dijuma

36.1

Dijuma haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

36.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.

36.3

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

37. Verantwortlichkeit und Freistellung des Verkäufers

37.1

Der Verkäufer ist für Rechtsverletzungen verantwortlich, die aus den von ihm bereitgestellten Angeboten, Produkten, Inhalten oder der von ihm durchgeführten Vertragsabwicklung resultieren, soweit er diese zu vertreten hat.

37.2

Wird Dijuma wegen einer vom Verkäufer zu verantwortenden Rechtsverletzung von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Verkäufer Dijuma im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei.

Dies umfasst auch angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.

37.3

Die Freistellung gilt nicht, soweit Dijuma die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

37.4

Dijuma informiert den Verkäufer über entsprechende Ansprüche und gibt ihm im angemessenen Umfang Gelegenheit, an der Verteidigung mitzuwirken.

38. Keine Übertragung des Verkäuferkontos

Das Verkäuferkonto darf ohne vorherige Zustimmung von Dijuma nicht auf einen anderen Unternehmer übertragen werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Unternehmensverkauf,
  • Rechtsformwechsel mit Wechsel des Rechtsträgers,
  • Übertragung auf eine andere Gesellschaft oder
  • Verkauf eines Verkäuferkontos.

Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolgen bleiben unberührt.

39. Schlussbestimmungen

39.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

39.2

Soweit der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz der ANSA-KAUF UG.

39.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkäuferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

39.4

Rechtserhebliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verkäuferverhältnis können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über dafür vorgesehene Nachrichtenfunktionen des Verkäuferkontos.

40. Kontakt für Verkäufer

Fragen zur Verkäuferregistrierung, Vertragsdurchführung, Abrechnung oder zu diesen Verkäuferbedingungen können gerichtet werden an:

ANSA-KAUF UG (haftungsbeschränkt) Dijuma Verkäuferbetreuung Remscheider Straße 9 14612 Falkensee Deutschland

E-Mail: kundenservice@dijuma.de

Stand: Oktober 2026